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   KG, 10.05.1991 - 24 W 154/91   

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https://dejure.org/1991,8515
KG, 10.05.1991 - 24 W 154/91 (https://dejure.org/1991,8515)
KG, Entscheidung vom 10.05.1991 - 24 W 154/91 (https://dejure.org/1991,8515)
KG, Entscheidung vom 10. Mai 1991 - 24 W 154/91 (https://dejure.org/1991,8515)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1299
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG München I, 18.03.2021 - 36 S 5554/20

    Beseitigungsanspruch wegen baulicher Veränderungen in

    Zum anderen sind nach hiesiger Auffassung die Ansprüche auf Beseitigung und Wiederherstellung doch trennbar und in ihrer rechtlichen Bewertung grundsätzlich voneinander unabhängig, mag dies auch in besonders gelagerten Einzelfällen anders zu beurteilen sein (vgl. dazu KG, NJW-RR 1991, 1299, 1300; KG WuM 2002, 106 ff.).
  • KG, 26.11.2001 - 24 W 6774/00

    Herausgabe von Kellerräumen an die Wohnungseigentümergemeinschaft

    Allerdings hat der Senat insbesondere bei der Beseitigung unzulässiger baulicher Veränderungen darauf hingewiesen, dass der Durchsetzung derartiger Ansprüche entgegenstehen kann, dass durch die Beseitigung der baulichen Veränderung ein Zustand entsteht, der Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwalter widerspricht, und deshalb zuvor von der Eigentümergemeinschaft (notfalls mit Hilfe des Gerichts) eine Gesamtkonzeption für die endgültige Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustandes geschaffen werden muss (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Mai 1991, 24 W 154/91, NJW-RR 1991, 1299).
  • KG, 26.11.2001 - 24 W 20/01

    eigenmächtige Instandsetzungen durch den Verwalter, Beseitigungspflicht,

    Es verhält sich hier ebenso wie in dem Fall, dass von einem Wohnungseigentümer die Beseitigung einer unzulässigen baulichen Veränderung verlangt wird, jedoch noch keine Gesamtkonzeption vorliegt, wie der endgültige bauliche Zustand aussehen soll (vgl. Senat NJW-RR 1991, 1299).
  • KG, 22.12.1993 - 24 W 914/93

    Wiederherstellung einer Walmdachkonstruktion als ordnungsmäßige Instandsetzung

    Denn die ordnungsmäßige Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums, die gemäß § 22 Abs. 1 WEG in Verbindung mit § 21 Abs. 3 und Abs. 5 Nr. 2 WEG mit Stimmenmehrheit beschlossen werden kann, beinhaltet nicht immer nur die Beseitigung eingetretener Mängel des gemeinschaftlichen Eigentums, sondern auch Maßnahmen, die anläßlich einer ohnehin erforderlichen Reparatur aufgrund neuer Erfahrungen der technischen Entwicklung oder bei Anwendung erprobter und bewährter Techniken im Rahmen einer vernünftigen Kosten-Nutzen-Analyse geboten sind (vgl. Senat, Beschlüsse vom 21. Dezember 1988 - 24 W 5369/88, OLGZ 1989, 171 = NJW-RR 1989, 463 = WE 1989, 136 und vom 10. Mai 1991 - 24 W 154/91 -, NJW-RR 1991, 1299 = WE 1991, 324; OLG Hamm, OLGZ 1982, 260; WEZ 1987, 101; OLG Frankfurt, OLGZ 1984, 129; …
  • KG, 27.06.1994 - 24 W 7640/93

    WEG : ordnungsmäßiger Instandsetzung einer Heizungsanlage

    Wie der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte bereits wiederholt entschieden hat, kann in einem gewissen Rahmen eine Instandsetzung auch über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustandes hinausgehen, wenn sie die technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung ist (vgl. Senat, OLGZ 1989, 171 = NJW-RR 1989, 463 -= WE 1989, 136 = ZMR 1989, 229 ; Senat, NJW-RR 1991, 1299 = WE 1991, 324; ZMR 1994, 228 = NJW-RR 1994, 528 = WuM 1994, 223 = GE 1994, 413; OLG Hamm, OLGZ 1982, 260; OLG Frankfurt/M., OLGZ 1984, 129; …
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